Vaterschaftsanerkennung; Beantragung der Zustimmung der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde muss einer Vaterschaftsanerkennung bei einem aufenthaltsrechtlichen Gefälle zwischen den Elternteilen zustimmen.

Informationen

Landratsamt Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 17.09.2026 12:19:51
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )