Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.
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Informationen
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Keine
Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth)
Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth)
Verkehrswesen - Führerscheinstelle
Anschrift
Weinbergweg 16b
91154 Roth
Öffnungszeiten
Termine nur mit vorheriger Vereinbarung
Annahmeschluss: 1 Stunde vor Dienstende
Montag: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 - 13:00 Uhr
Stand: 06.10.2026 08:39:27
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )