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Asylrecht

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sollen nur einen ersten Überblick über die Zuständigkeiten des Landratsamts in diesem Bereich geben. Die gesetzlichen Regelungen hier sind so umfangreich und komplex, das wir auf eine eigene verkürzte Darstellung verzichten. 

  • Aufenthaltsgestattung
    Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.
  • Duldung
    Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.

Ausländeramt Landkreis Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth
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Kontakt