
Gesundheit
Hilfreiche Informationen zum Thema "gesundes Baby"
Wann muss ein krankes Kind zum Arzt? Mit einiger Erfahrung können Eltern in manchen Fällen auch allein zurechtkommen. Bei bestimmten Symptomen ist jedoch unbedingt ärztlicher Rat gefragt.
Ernsthafte Erkrankungen und unklare Beschwerden erfordern immer ärztlichen Rat
Je älter Ihr Kind ist und je besser Sie es kennen, umso eher werden Sie im Krankheitsfall einschätzen können, ob es sich um eine leichte Erkrankung handelt, mit der Sie auch allein zurechtkommen können. Wenn Sie allerdings unsicher sind oder den Eindruck haben, Ihr Kind sei ernsthaft krank, sollten Sie immer unverzüglich den Kinderarzt oder die Kinderärztin hinzuziehen.
Das bedeutet zum Beispiel: In der kinderärztlichen Praxis anrufen, die Krankheitszeichen nennen und nach Rücksprache mit der Praxis am gleichen Tag noch in die Sprechstunde gehen; am Wochenende zum entsprechenden Notdienst für Ihre Region. In seltenen Fällen erfordert die Situation ist auch eine notärztliche Versorgung (Telefon 112).
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kindergesundheit-info.de, https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/krankheitszeichen/arztbesuch-zwingend/ , (Auszug) CC BY-NC-ND
Kinderärzte im Landkreis / Weiterführende Links (extern)
Fieber selbst ist keine Krankheit. Es zeigt vielmehr an, dass der Körper auf Krankheitserreger reagiert und seine Abwehrkräfte mobilisiert. Kinder können dabei schnell sehr hohe Temperaturen entwickeln, die auf Eltern bedrohlich wirken. Die Infografik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hilft, die Körpertemperatur des Kindes besser einzuschätzen, und gibt Hilfestellung, was in welcher Situation zu tun ist.
Weitere Informationen gibt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V..
Mit etwas Training können Eltern kompetente - und manchmal sogar lebensrettende Hilfe in Notfällen selbst leisten. Elke Spruck, Kinderkrankenschwester und Lehrerin für Pflegeberufe und Erste Hilfe bei Kindernotfällen, bietet einen Erste-Hilfe-Kurs für Eltern und Akteuren rund um Kleinkinder an.
Dokumente zum Download
erufstätige Mütter und Väter haben, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und können zur Pflege eines kranken Kindes zu Hause bleiben. Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten Sie alle Informationen rund um Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kindergesundheit-info.de , www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/ , (Auszug) CC BY-NC-ND
Weiterführende Links (extern)
Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)
Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist Anlaufstelle für alle werdenden Eltern, Alleinerziehende und Familien mit Kindern bis zu sechs Jahren im Landkreis Roth.