
Förderung von ambulanten Pflegediensten
Der Landkreis fördert ambulante Pflegedienste, die pflegebedürftige Menschen bei der häuslichen Versorgung unterstützen.
Der Landkreis fördert ambulante Pflegedienste, die pflegebedürftige Menschen bei der häuslichen Versorgung unterstützen.
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung, die unter Vorbehalt verfügbarer Hausmittel gewährt wird. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Art und Umfang der Förderungen, Anspruchsberechtigung und Antragsverfahren können Sie aus den untenstehenden Richtlinien und den Antragsunterlagen zur Förderung entnehmen.
Der vollständige Antrag muss bis spätestens 31.03.2025 beim Landratsamt eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.