Förderung von ambulanten Pflegediensten

Der Landkreis fördert ambulante Pflegedienste, die pflegebedürftige Menschen bei der häuslichen Versorgung unterstützen.

Der Landkreis fördert ambulante Pflegedienste, die pflegebedürftige Menschen bei der häuslichen Versorgung unterstützen.

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung, die unter Vorbehalt verfügbarer Hausmittel gewährt wird. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Art und Umfang der Förderungen, Anspruchsberechtigung und Antragsverfahren können Sie aus den untenstehenden Richtlinien und den Antragsunterlagen zur Förderung entnehmen.

Der vollständige Antrag muss bis spätestens 31.03.2025  beim Landratsamt eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Bürgerbüro / Senioren- und Beratungsstelle

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr