Pflichtumtausch von Führerscheinen
Seit 2013 müssen Kartenführerscheine alle 15 Jahre erneuert werden.
Der Pflichtumtausch bei Kartenführerscheinen, die vom 1. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, wird nach dem Ausstellungsjahr gestaffelt:
Ausstellungsjahr (siehe Nr. 4a auf der Vorderseite des Führerscheins) | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
grün (Nr. 4a.) = Ausstellungsjahr
Unterlagen für den Umtausch (auch über die Gemeinde möglich):
- Antrag auf Umstellung des Kartenführerscheins mit Kontrollblatt
- biometrisches Passbild
- Führerscheinkopie und eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
Bei Führerscheinen, die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Roth ausgestellt wurden: eine Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Roth geschickt werden
Wir melden uns bei Ihnen, sobald Ihr Führerschein zur Abholung bereit ist. Auf Wunsch kann der „alte“ Führerschein wieder mitgenommen werden, nachdem er entwertet wurde.