
Gaststättenrecht
Ein Gaststättengewerbe i. S. d. Gaststättengesetzes (GastG) betreibt, wer Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Sollten hierbei auch alkoholische Getränke abgegeben werden, ist rechtzeitig vor der Aufnahme des Betriebs im Landkreis eine Gaststättenerlaubnis beim Landratsamt zu beantragen.