Jagdausübung

Jagdpachtverträge

Durch einen Jagdpachtvertrag wird das grundsätzlich den Grundstückeigentümern zustehende Jagdausübungsrecht an einen oder mehrere Jäger verpachtet.

Jagdpachtverträge sollen auf eine Dauer von 9 Jahren schriftlich abgeschlossen werden. Bereits laufende Jagdpachtverträge können auch auf kürzere Zeit verlängert werden. Beginn und Ende der Pachtzeit sollen dabei mit Beginn und Ende des Jagdjahres zusammenfallen. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden. Die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zusteht, darf nicht mehr als 1.000 Hektar umfassen.

Abschussplanung

Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Tierarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint.

Der Abschussplan ist für den Zeitraum von ein bis drei Jahren zahlenmäßig getrennt nach Wildart und Geschlecht vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand, bei verpachteten Eigenjagdrevieren im Einvernehmen mit dem Jagdberechtigten aufzustellen und von der Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen. Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen. Den zuständigen Forstbehörden ist vorher Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage eines forstlichen Gutachtens über eingetretene Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken zu äußern und ihre Auffassung zur Situation der Waldverjüngung darzulegen. 

Streckenlisten

Am Ende eines Jagdjahres ist dem Landratsamt die Streckenliste als Nachweis über erlegtes und verendet aufgefundenes Wild vorzulegen.

Pro Revier ist hierbei eine Streckenliste zu führen. Diese ist spätestens bis zum 10.04. eines Jahres dem Landratsamt vorzulegen. Die Listen werden anschließend geprüft, erfasst und weiter gemeldet.


Frau Schlegel

Jagdrecht

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth