
Zivil- und Katastrophenschutz
Der Zivil- und Katastrophenschutz ist eine essenzielle staatliche und kommunale Aufgabe, mit der viele Bürger im Alltag kaum in Berührung kommen. Die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass eine Stadt, eine Gemeinde oder ein gesamter Landkreis plötzlich und unerwartet von schweren Krisensituationen betroffen sein kann.
Mögliche Szenarien sind unter anderem:
- Hochwasser und Überschwemmungen
- Große Brände oder Explosionen
- Zug-, Bus- oder Flugzeugunglücke
- Stürme, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen
Aufgaben und Befugnisse im Katastrophenschutz
Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt umfassend die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden im Katastrophenfall. Staatliche und kommunale Einrichtungen sowie Hilfsorganisationen sind verpflichtet, entsprechende Hilfeleistungen zu erbringen.
Insbesondere folgende Institutionen sind hierbei beteiligt:
- Polizei und Feuerwehren
- Freiwillige Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (THW)
- Wohlfahrtsverbände und medizinische Einrichtungen
- Auf Anforderung: Kräfte des Bundes oder benachbarter Länder
Die zentrale Katastrophenschutzbehörde auf Landkreisebene ist das Landratsamt. Die Katastrophenschutzbehörde hat nach Art. 1 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus hat das Landratsamt die Aufgabe, umfassende Schutz- und Alarmpläne zu erstellen, eine effiziente Katastropheneinsatzleitung sicherzustellen sowie regelmäßige Katastrophenschutzübungen durchzuführen. Katastrophenschutz bedeutet also nicht nur Krisenbewältigung, sondern beginnt bereits lange vor dem Ernstfall durch gezielte Vorbereitungsmaßnahmen.
Wichtige Elemente des Katastrophenschutzes
- Erweiterter und friedensmäßiger Katastrophenschutz: Notfallpläne, Übungen und Einsatzkonzepte
- Enge Zusammenarbeit mit Rettungs- und Hilfsorganisationen
- Regelmäßige Warnsysteme und Bevölkerungsinformation
- Zivil-militärische Zusammenarbeit bei Großschadenslagen
Einsatzleitung und Führungsstruktur im Katastrophenfall
Das Landratsamt ist für die Katastrophenschutzorganisation im Landkreis zuständig. Bei einer großen Schadenslage ernennt es einen örtlichen Einsatzleiter, der vor Ort die Arbeit der beteiligten Kräfte koordiniert. Gleichzeitig tritt im Landratsamt die Führungsgruppe Katastrophenschutz zusammen, die die Leitung des Einsatzes übernimmt. Je nach Schadenslage können weitere Fachleute hinzugezogen werden. Sollte die Lage es erfordern, kann auf Amtshilfe aus anderen Regionen zurückgegriffen werden.
Ein vergleichbarer Einsatzmechanismus kann auch bei großen Schadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle aktiviert werden, beispielsweise bei großflächigen Unwetterschäden oder Verkehrsunglücken.
Bürgertelefon und Informationen
Im Katastrophenfall wird im Landratsamt ein Bürgertelefon eingerichtet, über das betroffene Einwohner aktuelle Informationen erhalten. Die Nummer wird rechtzeitig bekannt gegeben.
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Katastrophenschutz-Leuchttürme
Ein flächendeckender und langanhaltender Stromausfall hat gravierende Auswirkungen auf das alltägliche Leben. Kommunikationswege wie Handy- und Internetverbindungen brechen zusammen, die Nahrungsmittelversorgung wird erschwert, da Elektroherde nicht funktionieren und Vorräte möglicherweise fehlen. Besonders kritisch ist die Situation im medizinischen Notfall, wenn Notrufe weder über das Festnetz noch über das Handy abgesetzt werden können. Hier helfen uns die Leuchttürme im Landkreis weiter.
Leuchttürme sind speziell festgelegte Gebäude (meistens Feuerwehrhäuser), die in einem Notfall als Anlaufstellen dienen. Die Kommunen im Landkreis Roth haben dafür verschiedene Objekte bestimmt, um die Möglichkeit von Notrufen sicherzustellen.
Da sich die Gemeinden im Landkreis Roth hinsichtlich ihrer Struktur und Größe unterscheiden, kann die Ausgestaltung der Leuchttürme variieren. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über Lage und Ausstattung der für Sie relevanten Katastrophenschutz-Leuchttürme.
Bitte beachten Sie: An den Leuchttürmen werden keine Lebensmittel ausgegeben.
Weiterführender Link (extern)
Vorsorge und Hilfe im Notfall
Ratgeber für Krisensituationen
Das Landratsamt Roth hat einen "Ratgeber für den Notfall" erstellt, dieser enthält Adressen der Anlaufstellen sowie wichtige Informationen auf einen Blick. Sie können den Ratgeber hier herunterladen:
Dokument zum Download
Familienabsprachen
Treffen Sie bereits im Voraus Absprachen mit Ihrer Familie. Wer hilft wem, falls der Strom über längere Zeit ausfällt? Wer ist auf besondere Hilfe angewiesen? Planen Sie alternative Kommunikationswege für den Fall, dass Telefone nicht mehr funktionieren. Legen Sie Treffpunkte fest und klären Sie die Betreuung von Kindern oder hilfsbedürftigen Personen.
Nachbarschaftliche Unterstützung
Menschen, die krank, älter oder hilfsbedürftig sind, benötigen im Falle eines Blackouts eventuell Unterstützung. Helfen Sie Ihren Nachbarn - am besten bereits jetzt. Sollten Sie selbst auf Hilfe angewiesen sein, suchen Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn und erklären Sie, welche Unterstützung Sie im Ernstfall benötigen.
Private Notversorgung
In einem Krisenfall sind Helfer nicht sofort verfügbar. Seien Sie darauf vorbereitet, sich vorübergehend selbst zu versorgen. Legen Sie Notvorräte an, darunter:
- Lebensmittel für mehrere Tage
- Kerzen, Taschenlampen und Batterien
- Warme Decken und wetterfeste Kleidung
- Ein stromunabhängiges Radiogerät zur Informationsbeschaffung
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BBK) und in der BBK-Broschüre.
Weiterführender Link (extern)
Dokumente zum Download
Herr Schröder
Herr Stark
Heilpraktikerrecht
Anschrift
Herr Hausner
Schornsteinfegerwesen