
Führerschein goes online
Änderung ab 2. November – Landratsamt setzt Vorgabe um
Stand: 23.10.2026
Wichtige Änderung aus der Führersteinstelle des Landratsamts: Ab dem 2. November können Fahrerlaubnisse nur noch digital beantragt werden. Dafür gibt es einiges zu beachten.
Die Online-Antragspflicht gilt für alle Ersterteilungsanträge, Erweiterungsanträge sowie Anträge auf Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) Jahren, erklärt Timo Meixner von der Führerscheinstelle. Er kennt die Gründe für diesen Schritt. Allen voran: Die Verfahren werden beschleunigt, da Online-Antrag nur vollständig (ausgefüllt) eingereicht werden können. Das erspart Mitarbeitern das Nachfassen fehlender Unterlagen wie Passbild oder Unterschrift. „Wir sind sicher, so schneller arbeiten zu können“, sagt Meixner.
Nachdem der Bürger seine Daten selbst eingibt, fallen mögliche Übertragungsfehler weg. Diese können dann strukturiert und unmittelbar elektronisch übernommen werden. Nicht zuletzt entspreche die Digitalisierung dem gesetzgeberisch vorgegebenen Ziel, geeignete Verwaltungsverfahren grundsätzlich papierfrei durchzuführen.
„Unsere Online-Anträge haben sich bereits sehr gut bewährt und wurden von uns kontinuierlich weiterentwickelt. Mit den neuen Vorgaben können wir die Bearbeitung künftig noch einfacher, schneller und effizienter gestalten – sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
So läuft das Verfahren ab: Der Bürger füllt den Online-Antrag vollständig aus und lädt alle erforderlichen Unterlagen hoch. In einem zweiten Schritt bezahlt er die im Antrag angegebene Bearbeitungsgebühr. Sobald die Zahlung eingegangen ist, beginnt die Fahrerlaubnisbehörde mit der Bearbeitung. Nach abschließender Bearbeitung übermittelt das Amt den Auftrag an den TÜV, die gewählte Fahrschule kann diesen einsehen. Sobald der Termin für die Führerscheinprüfung bekannt ist, kann online ein Termin für die Abholung der Fahrerlaubnis gebucht werden.
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