
Legionellen
Zur Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen
Dem Gesundheitsamt müssen die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung nur dann gemeldet werden, wenn die Anlage Auffälligkeiten zeigt. Wird bei einer solchen Untersuchung ein erhöhter Wert gemessen, muss der Betreiber zur Ermittlung der Ursache tätig werden und Gegenmaßnahmen veranlassen.
Eine systemische Untersuchung auf den Parameter Legionella spec. muss durchgeführt werden, wenn
- sich in der Wasserversorgungsanlage eine Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet mit
- einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
- einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle für Trinkwasser, wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt wird
- sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Verneblung des Trinkwassers kommt, und
- die Wasserversorgungsanlage sind nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet
Öffentliche Großanlagen zur Trinkwassererwärmung („öffentliche Tätigkeit“ ist die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis) müssen jährlich auf Legionellen untersucht werden. Sind bei den jährlichen Untersuchungen auf Legionella spec. in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen, sofern die Gebäudewasserversorgungsanlage und ihre Betriebsweise nicht verändert wurden und nachweislich mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden (z. B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen).
Informationen zu Legionellen (extern)
Gesundheitsamt Roth
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr