
Trinkwasserhygiene
Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, S.2)
In dieser Verordnung wird Trinkwasser als Wasser definiert, welches zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, aber auch für die Körperpflege und Reinigung, zum Spülen von Geschirr und zum Waschen von Wäsche, benutzt wird.
Das Wasser für diese Zwecke muss rein und genusstauglich, sowie frei von Krankheitserregern sein.
Krankheitserreger, sowie chemische Stoffe dürfen hierbei nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit befürchten lassen.
Alle auffälligen Befunde sind von den Betreibern der Wasserversorgungsanlagen unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden.
Abweichungen von den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten können von der Behörde kurzfristig zugelassen werden, wenn keine Gefahr für die menschliche Gesundheit zu befürchten ist.
Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen durch jährliche Besichtigungen der baulichen Anlagen sowie der dazugehörigen Schutzzonen und entnimmt im Bedarfsfall auch Wasserproben.
Gesundheitsamt Roth
Öffnungszeiten
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