
Erlaubnisse nach § 34 c GewO
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter
Sie möchten als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis/-se zuständig.
Zuständigkeitswechsel zum 01.01.2020
Die IHK für München und Oberbayern übernimmt zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern.
Antragsformulare sind ab 01.01.2020 auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern abrufbar.
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Herr Hechtel
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