Glücksspiel

Spielhallen

Für den Betrieb einer Spielhalle im Landkreis benötigen Sie eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung sowie eine Erlaubnis nach dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den untengenannten Ansprechpartner.

Wettbüros

Für den Betrieb eines Wettbüros im Landkreis benötigen Sie eine Erlaubnis der Regierung von Mittelfranken.

Dokumente zum Download

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Antrag Spielhallenerlaubnis

Herr Hechtel

stv. Sachgebietsleiter

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth