
Glücksspiel
Spielhallen
Für den Betrieb einer Spielhalle im Landkreis benötigen Sie eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung sowie eine Erlaubnis nach dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den untengenannten Ansprechpartner.
Wettbüros
Für den Betrieb eines Wettbüros im Landkreis benötigen Sie eine Erlaubnis der Regierung von Mittelfranken.