
Handwerk
Folgende zwei Bereiche sind bei handwerklichen Tätigkeiten zu unterscheiden:
- Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)
- Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B der Handwerksordnung)
Grundsätzlich besteht bei der Ausübung der zulassungspflichtigen Handwerke die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle, bei den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben eine Anzeigepflicht.
Bei Fragen zum Thema Handwerk bezüglich Eintragung in die Handwerksrolle, Anzeigepflicht etc. wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer für Mittelfranken.