Reisegewerbe

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.

Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).

Fristen

Das Verfahren dauert ca. 2-4 Wochen

Erforderliche Unterlagen für ein Reisegewerbe

  • Lichtbild
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer
  • ggf. Handelsregisternummer für juristische Personen
  • ggf. Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige

Kosten für eine Reisegewerbekarte

Eine Neuausstellung einer Reisegewerbekarte kostet zwischen 100€ und 160€. Für eine Änderung von Daten wird die Gebühr nur anteilig erhoben.

Dokument zum Download

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Antrag Reisegewerbekarte

Herr Hechtel

stv. Sachgebietsleiter

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth